Der Energieausweis ist ab dem Jahr 2008 eine gesetzliche Pflicht. Wer ein Wohngebäude verkauft oder vermietet, muß den Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Darauf hat der Interessent einen Anspruch. Der Energieausweis, auch Energiepass oder richtig Gebäudeenergieausweis genannt, soll Potentiale zum Energiesparen aufzeigen und die energetische Qualität des Objektes vergleichbar machen. Dies gibt Mietern und Käufern, aber auch Besitzern eine Orientierung.
Der Energieausweis ist eine gesetzliche Vorgabe, die die Hausbesitzer Geld kostet, Ihnen und auch den Interessenten aber wenig bringt. Wenn Sie an Ihrem Objekt Ihre Energiekosten senken, effizient Energiesparmaßnahmen durchführen und Fördermittel in Anspruch nehmen wollen und nicht zuletzt die Umwelt schonen möchten, benötigen Sie meistens eine Energieberatung und nicht den Energiepass.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis (der bauliche Informationen einbezieht) und den Verbrauchsausweis, der nur die Abrechungen der Energieverbräuche berücksichtigt.

In 2008 endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Eigentümer von großen Gebäuden, das heißt mit fünf oder mehr Wohnungen, können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen.
Die dena rät allen Eigentümern zum Bedarfsausweis, den wir als alleinige Leistung oder ergänzend zu einer beauftragten Hausinspektion anbieten. Fordern Sie ein Angebot an.
