Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Hausinspektion
Die Hausinspektion ist eine Bauberatung mit dem Nachweis der Kosten für die Behebung erkannter
Bauschäden nach §3 HOAI Anlage 2.6.1 (Grundlagenermittlung/ Bestandsaufnahme) durch zerstörungsfreie Inaugenscheinnahme.
Planerische Leistungen sind nicht enthalten. Kleinstmängel und reine Schönheitsreparaturen sind nicht als Bauschäden definiert
und werden nicht erfasst.
Die Hausinspektion besteht aus Teilleistungen, die als eigene Leistungsbestandteile fällig gestellt werden können. Diese
sind die "Begehung vor Ort" mit 65% , die "Aufstellung der Kosten" mit 25% und die Ausfertigung eines
abnahmefähigen Berichts mit 10% des Vergütungsanspruchs.
Der Bericht ist eine schriftliche Niederschrift des Beratungsergebnisses, der die Kosten der erforderlich Maßnahmen
zur Behebung erkannter Bauschäden beinhaltet. Ein gerichtsverwertbares Baugutachten ist nicht geschuldet.
Der Auftraggeber verzichtet mit der Beauftragung der Hausinspektion auf jegliche Haftungsansprüche, die mit der Hausinspektion
und der Verwendung dieser Information in Zusammenhang stehen und hält den Auftragnehmer gegenüber
Haftungsansprüchen Dritter frei.
Nach Beauftragung ist ein Termin innerhalb von sechs Wochen zu vereinbaren.
Wertschätzung
Eine Wertschätzung ist kein Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Vorgaben, sie hat gegenüber der
Verkehrswertermittlung einen deutlich verminderten Leistungsumfang und eine geringere Genauigkeit.
Ein Anspruch auf Verwendung oder Benennung von bestimmten Bewertungsmethoden der Verkehrswertermittlung oder
der rechnerischen Herleitung des geschätzten Ergebnisses, wie in einer Verkehrswertermittlung, besteht nicht.
Der Bericht ist eine schriftliche Niederschrift des Wertschätzungsergebnisses mit Nennung der wertbeeinflussenden Umstände
und der Dokumentation der verwendeten Unterlagen. Er ist für die eigene Information und nicht als Verkaufs- oder
Verhandlungsunterlage konzipiert und sollte somit als solche nicht verwendet werden. Der Auftraggeber verzichtet
mit der Beauftragung der Wertschätzung auf jegliche Haftungsansprüche, die mit der Wertschätzung
und der Verwendung dieser Information in Zusammenhang stehen und hält den Auftragnehmer gegenüber
Haftungsansprüchen Dritter frei.
Datenschutz und Weitergabe von Formulardaten
Wir geben grundsätzlich keine Daten unserer Kunden an Dritte weiter oder verkaufen diese. Wir halten uns an die Gesetze zum Datenschutz.
Wenn die Art der zu erbringenden Leistung oder das Ziel der Kontaktaufnahme es bedingen, dass von Ihnen eingebene Formulardaten oder andere uns
bekannten Daten an Mitarbeiter oder Subunternehmer zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme, Angebotserstellung oder Leistungserbringung
weiter gegeben werden, so geschieht dies nur bezogen auf diesen einen vorliegenden Auftrag oder Sachverhalt.
Zugang zum Objekt
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter Zugang zu allen Bereichen des Leistungsgegenstandes (Objekt)
erhalten, dieses bei hinreichenden Lichtverhältnissen Inaugenschein nehmen können und dass sie fotografieren dürfen.
Falls hierfür Hilfsmittel erforderlich sind, sind diese vom Auftraggeber bereitzustellen, z.B. Leiter, Beleuchtung.
Sind Bereiche des Leistungsgegenstandes (Objekt) nicht zugänglich, wird die Leistung ohne diese nicht zugänglichen Bereiche erbracht.
Eine Minderung der Leistungsvergütung ist damit nicht verbunden. Wird vom Auftraggeber ein weiterer Termin verlangt, um nicht
zugängliche Bereiche nachträglich zu begehen, sind die herfür anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
Verhinderung - Ausfall eines Termins
Kann ein vereinbarter Termin wegen höherer Gewalt oder Verhinderung des Mitarbeiters nicht stattfinden, so ist ein neuer Termin
zu vereinbaren. Ansprüche aufgrund des Ausfalls des Termins können nicht geltend gemacht werden.
Wegfall des Leistungsgegenstandes
Bei nachweislichem Wegfall des Leistungsgegenstandes (Objekt), egal aus welchem Grund, kann die vertragliche Vereinbarung
einvernehmlich aufgehoben werden. Aufgewendete Arbeitszeit und entstandene Kosten bei Dritten werden von uns nachgewiesen und sind uns zu erstatten.
Haftung
Wir haften bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist in der Höhe begrenzt auf die aus gesetzlichen Vorschriften abzuleitende
Mindestsumme und in jedem anderen Fall, in dem keine gesetzliche Vorschrift zutrifft, auf die Höhe der vereinbarten Leistungsvergütung.
Gültigkeit des Angebots
Unser Angebot ist 14 Tage gültig.
Annahme des Angebots
Der Vertrag kommt durch Ihre schriftliche Annahme unseres per Email, Fax oder per Post gesandten Angebots zustande.
Mündliche Abreden sind unwirksam, solange diese nicht schriftlich bestätigt sind.
Das Schriftform-Erfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
Abnahme der Leistungen
Die Abnahme von werkvertraglichen Leistungsbestandteilen und Leistungen erfolgt gesondert und unabhängig von
dienstvertraglichen Leistungsbestandteilen und Leistungen, mit denen die werkvertraglichen Leistungsbestandteile und Leistungen
verbunden sind. Werden werkvertragliche Leistungsbestandteile nicht abgenommen, so ist die Vergütung angemessen zu mindern.
Bei Leistungsmängeln hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Mängelbeseitigung und der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung
berechtigt.
Der Auftraggeber hat die Leistungen nach Erhalt zeitnah zu prüfen. Das Arbeitsergebnis gilt mit Ablauf einer Frist von vier
Wochen nach Erhalt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme
nicht schriftlich zur Kenntnis gebracht hat.
Widerruf
Sie können die vertragliche Vereinbarung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
Die Frist beginnt am Tag nach dem Vertragsschluss.
Den Widerruf senden Sie per Email, Fax oder Post an:
Fruhwirth Gebäudedaten KG,
Herrn Thomas F. Fruhwirth,
Butzbacher Str. 46, 60389 Frankfurt
Fax: + 49 (0)69 707 903 98, Email: service@hausinspektor.de
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie den Beginn der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist veranlasst haben
oder wenn mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird.
Zur Durchführung eines verbindlich vereinbarten Ausführungstermins beginnen wir mit der Dienstleistung fünf Werktage
vor dem vereinbarten Ausführungstermin. Sie beginnt am Tag des Vertragsschlusses, wenn bis zum verbindlich vereinbarten
Ausführungstermin keine fünf Werktage mehr verbleiben. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs entstehen keine Kosten.
Zahlungsbedingungen: Die Rechnung ist 10 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
Verzug tritt am Tag nach Fälligkeit ein, behelfsweise spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Seiten Frankfurt am Main, soweit keine anderen Regelung gesetzlich vorgegeben oder vereinbart wurden.
Stand: 19.08.2014